Die Cerebralparese gehört wegen der bestehenden Hirnschädigung zu den schwierigsten Bereiche bei der Beurteilung, ob Kraftfahrtauglichkeit besteht. Nicht die vorhandene körperliche Beeinträchtigung stellt das entscheidende Handicap bei der Beurteilung der Kraftfahrtauglichkeit da, sondern die Auswirkungen der Hirnschädigung.
Sehr häufig treten Perzeptionsstörungen (Raumorientierungsstörungen) auf, es können Blickfeldeinschränkungen bestehen, die Grob- und Feinmotorik kann gestört sein, Reaktionseinbußen können vorliegen.
Es sind ausführliche neurologische, psychologische und augenärztliche Gutachten notwendig. Sowohl die Ärztinnen und Ärzte, als auch die Fahrschule müssen umfangreiche Kenntnisse bei der Beurteilung von Kraftfahrtauglichkeit haben.Es müssen Ausführungen zur Medikation und deren Auswirkungen auf die Kraftfahrtauglichkeit gemacht werden.
Sehr häufig ist eine umfassende Fahrausbildung oder Umschulung auf ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig. Es hat eine enge Zusammenarbeit zwischen Medizin, Fahrschule und technischer Prüfstelle zu erfolgen.
Hirnschädigung ist nicht gleich zu setzen mit einer geistigen Behinderung. Hirnschädigungen können z. B. verursacht sein durch Sauerstoffmangel bei der Geburt, Überdruck im Gehirn, Hirnblutung, Sauerstoffunterversorgung, Hirntumoren, Schädel-Hirntraumen, Schlaganfall. Dabei treten unterschiedliche stark ausgeprägte Schädigungen des Gehirns auf, die mehr oder weniger starke Auswirkungen auf körperliche, geistige, psychische etc. Bereiche haben können.