Es liegt eine schlaffe Lähmung von Teilen der Muskulatur des Bewegungsapparates vor. Dabei können die Lähmungen sehr unterschiedlich sein. Häufig sind die körperfernen Muskulaturen (Arme und Beine) weniger geschädigt, als die rumpfnahen. Weitere Beeinträchtigungen bestehen in der Regel nicht, so dass sehr häufig Kraftfahrtauglichkeit besteht.
Es ist festzustellen, welche Funktionen für das Autofahren nutzbar sind. Auf die Gefahr einer Überanstrengung ist zu achten, da sonst Bewegungen nicht mehr mit der notwendigen Kraft und Feinmotorik ausgeführt werden können. Es besteht die Gefahr, dass eine dauerhafte Überanstrengung zu einer fortschreitenden Schädigung führt. Daher muss das medizinische Gutachten ausführlich auf die Funktionsfähigkeit der Gliedmaßen eingehen.